Checkliste
Gesetzlich versichert?
Wir benötigen für jede Anfertigung ein gültiges rosa Kassenrezept.
Diese Verordnung sollte nicht älter als 28 Tage sein und muss die Angaben Augenprothese aus Glas re oder li und eine Diagnose enthalten.
Die Angabe der Diagnose ist auf dem Rezept dringend erforderlich!
Ohne Rezept dürfen wir nach dem Arzneimittelgesetz keine Augenprothese anfertigen!
Bitte beachten Sie, dass Hilfsmittel wie Augenprothesen nicht per E-Rezept verordnet werden können.
Falls Sie nicht befreit sind beträgt die Zuzahlung € 10,00. Von dieser Regelung ausgenommen sind Minderjährige sowie Personen, die über einen gültigen Befreiungsausweis verfügen.
Übernimmt die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse die Kosten für Sie?
Falls Sie Ihr Auge verloren haben durch einen Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit oder eine Kriegsverletzung, bringen Sie bitte ein Rezept vom Arzt oder eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Kostenträger mit.
Ist bei Ihnen das Sozialamt zuständig?
Sie benötigen eine Genehmigung. Bitte setzen Sie sich vor der Anfertigung telefonisch mit uns in Verbindung.
Sie sind Privat oder Post B versichert?
Sie benötigen ein Privatrezept und erhalten von uns eine Rechnung.